• Stoppt die Ausschreibung der Frauenhäuser in Salzburg!
    Die drei Salzburger Frauenhäuser Salzburg Stadt, Hallein und Pinzgau sind seit mehr als 30 Jahren die Basis für den Schutz gewaltbetroffener Frauen und deren Kinder. Die Mitarbeiterinnen dieser drei Häuser verfügen über langjährige Expertise in der Frauenhausarbeit, deren Qualitätsstandards immer wieder an neue Herausforderungen und Anforderungen angepasst und regelmäßig evaluiert werden. Zentrale Säule der Frauenhausarbeit ist und bleibt Schutz und Sicherheit. Das von Frauenlandesrätin Klambauer entwickelte und vor kurzem präsentierte Konzept von Wohnungen in einer nicht abgeschlossenen Einheit entspricht nicht den Sicherheitsstandards und kann daher auch nicht als Frauenhaus bezeichnet werden. Diese willkürliche Ausschreibung von zwei Frauenhäusern durch Landesrätin Klambauer ist sachlich und rechtlich nicht notwendig und entbehrt aufgrund der langjährigen Expertise der Mitarbeiterinnen aller drei Häuser jeglicher Grundlage. Über 30 Jahre aufgebaute Frauenhausarbeit und die Betreuung der betroffenen Frauen nach internationalen Qualitätsstandards werden damit ignoriert und zerstört. Landesrätin Klambauer ignoriert die Grundprinzipien der Frauenhäuser sowie das Expertinnenwissen der Mitarbeiterinnen. Diese Ausschreibung ist eine Schikane für die wertvolle und wichtige Arbeit der bestehenden, jahrzehntelang gut geführten Frauenhäuser im Land Salzburg und gleicht einer Zerschlagung von über 30 Jahre aufgebauter Frauenhausarbeit. Frauenhäuser brauchen Unterstützung bei ihrer Arbeit mit durch häusliche Gewalt traumatisierten Frauen und Kindern und nicht weitere Hürden! Wettbewerbsgedanken sind hier fehl am Platz – es geht um Leib und Leben von Menschen! Links und weitergehende Informationen: - AÖF-Presseaussendung, 19.2.2020: https://www.aoef.at/index.php/presseaussendungen/501-pa-19-02-2020-ein-skandal-frauenhaeuser-salzburg-und-hallein-werden-zerstoert-statt-unterstuetzt - AÖF-Presseaussendung, 21.2.2020: https://www.aoef.at/index.php/presseaussendungen-frauenhaeuser/502-pa-21-02-2020-leiterinnen-der-aoef-frauenhaeuser-appellieren-zur-zuruecknahme-der-geplanten-ausschreibung - Der Standard, 19.2.2020: "Die 'Zerschlagung' der Salzburger Frauenhäuser droht" - https://www.derstandard.at/story/2000114718851/die-zerschlagung-der-salzburger-frauenhaeuser-droht - Salzburger Nachrichten, 19.2.2020: " 'Völlig unsensibel': Salzburger Landesrätin erntet heftige Kritik für EU-weite Ausschreibung von Frauenhäusern" - https://www.sn.at/salzburg/politik/voellig-unsensibel-salzburger-landesraetin-erntet-heftige-kritik-fuer-eu-weite-ausschreibung-von-frauenhaeusern-83681065
    12.983 von 15.000 Unterschriften
  • Keine Abschiebung von Pflegekraeften
    Händeringend wird in ganz Österreich nach qualifiziertem Pflegepersonal gesucht, schon jetzt können ganze Abteilungen neu errichteter Alten- und Pflegeeinrichtungen wegen fehlendem Personal nicht in Betrieb gehen. Nach einer aktuellen Studie des Gesundheitsministeriums werden in den zehn Jahren bis 2030 75.000 zusätzliche Pflegefachkräfte zur Deckung des Bedarfs gebraucht. Angekündigte Veränderungen in der Pflegeausbildung und geplante Werbemaßnahmen seitens der Bundesregierung ändern nichts daran, dass es bereits jetzt einen gravierenden Mangel an Pflegepersonal gibt. Einer der sich derzeit in Tirol als Pflegeassistent ausbilden lässt ist Mohammad Haroon Faqiri (MHF), der im August 2015 vor der Zwangsrekrutierung durch die Taliban aus seinem Heimatland Afghanistan nach Österreich geflohen ist. MHF hat sich seither in Innsbruck hervorragend integriert: www.youtube.com/watch?v=m3-78tlItoA Trotzdem hat das Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2019 den Asylantrag von Mohammad Haroon Faqiri auf allen Ebenen abgelehnt – kein Asyl, keine subsidiärer Schutz, kein humanitäres Bleiberecht. Eine Anwaltskanzlei hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine außerordentliche Revision eingebracht, die einen vorläufigen Abschiebeschutz gewährt. Sollte der VfGH in den nächsten Wochen/Monaten eine negative Entscheidung fällen, wäre MHF akut von Abschiebung nach Afghanistan bedroht. Mohammad Haroon Faqiri ist KEIN Einzelfall. Zahlreiche andere AsylwerberInnen, die bestens integriert seit vier, fünf Jahren in Österreich leben und eine Ausbildung in einem Mangelberuf absolvieren, sind aufgrund der restriktiven Asylpolitik und einer ebensolchen Rechtsprechung akut von Abschiebung bedroht. Im Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) steht als eine zentrale Begründung der Ablehnung des Asylantrags von MHF mit Berufung auf oberstgerichtliche Entscheidungen folgender Satz: „Es überwiegen daher die öffentlichen Interessen an der Aufenthaltsbeendigung, insbesondere das Interesse an der Einhaltung der die Einreise und den Aufenthalt von Fremden regelnden Vorschriften, denen aus der Sicht des Schutzes und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ein hoher Stellenwert zukommt.“. Wir stellen diesem auf Abschottung und unmenschliche Abschiebungen abzielenden „öffentlichen Interesse“ eine Alternative gegenüber. Demnach gibt es ein eindeutiges öffentliches Interesse, wonach alle in Österreich zur Pflegekraft ausgebildeten AsylwerberInnen im Lande bleiben und zur Milderung des Pflegenotstands beitragen können. Daher ersuchen wir die 183 Mitglieder des österreichischen Nationalrats, über Parteigrenzen hinweg, in einer Koalition der Vernunft und Menschlichkeit initiativ zu werden. In Tirol werden die genannten vier Forderungen in ihrer inhaltlichen Ausrichtung bereits von PolitikerInnen aus fünf Parteien (ÖVP, SPÖ, Grüne, Liste Fritz, Neos) unterstützt. Zugleich rufen wir die unabhängigen Medien in Österreich auf, diese Kampagne mit vertiefenden Recherchen zu begleiten. Mit Ihrer Unterschrift unter die vier Forderungen dieser Petition tragen Sie dazu bei, unverantwortliche Abschiebungen zu verhindern und gleichzeitig den Pflegenotstand zu lindern. Jede Unterschrift trägt dazu bei, dass sich eine Koalition der Vernunft und Menschlichkeit durchsetzt. Hier ausgewählte LINKS zum Thema: Pflegestudie: https://orf.at/stories/3151064/ Der Fall MHF: https://www.tt.com/artikel/16604746/jungem-afghanen-droht-abschiebung-waere-voellig-unverstaendlich https://tirol.orf.at/stories/3033334/ https://www.tt.com/artikel/16627678/pflegehelfer-vor-abschiebung-ak-praesident-kritisiert-falschen-weg https://www.tt.com/artikel/30716930/tiroler-landesraetin-fischer-fordert-endlich-gruene-handschrift-in-bundesregierung https://www.tt.com/artikel/16634918/drohende-abschiebungen-sorgen-in-tirol-fuer-debatte NGOs im Flüchtlingsbereich: https://www.aktionbleiberecht.de/ http://www.asyl.at/ 
http://www.asyl-in-not.org/
 https://fluechtlingsdienst.diakonie.at/ 
http://www.fluchtpunkt.org/ 
http://no-racism.net/ 
https://plattform-bleiberecht.at/ 
http://www.plattform-rechtsberatung.at/ http://www.deserteursberatung.at/
 http://www.sosmitmensch.at/ Initiator*in der Petition ist das Unterstützungskomitee für "MHF soll bleiben. Keine Abschiebung nach Afghanistan." Namentlich: Hannes Schlosser, Magdalena Melcher und Iris Teyml
    4.225 von 5.000 Unterschriften
  • Betreuungsunterhalt jetzt!
    Im Regierungsprogramm findet sich die Zielsetzung wieder das Familienrecht weiterentwickeln und den aktuellen gesellschaftlichen Lebensrealitäten anpassen zu wollen. Diese Lebensrealitäten sehen in Österreich so aus, dass im Jahr 2018 laut Statistik Austria rund 40% aller Kinder unehelich geboren wurden und rund 12% aller Kinder in Einelternhaushalten leben von welchen knapp Dreiviertel aus einem weiblichen alleinerziehenden Elternteil bestehen. Darüber hinaus sind rund 52% aller Kinder von 0 bis 14 Jahren aus Einelternhaushalten armuts- und ausgrenzungefährdet. Während bei geschiedenen Einelternfamilien der betreuende Elternteil einen rechtlichen Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt hat – und damit finanzielle Einbußen, die aus den Kinderbetreuungspflichten resultieren, (zumindest teilweise) kompensieren kann – ist das bei nicht verheirateten, getrennt lebenden Elternteilen leider nicht der Fall. Ein modernes, den tatsächlichen Lebensumständen angepasstes Unterhaltsrecht soll aber unabhängig vom Zivilstand der Eltern gestaltet sein! Besonders für alleinerziehende Elternteile ist es meist eine sehr große Herausforderung, ein ausreichendes Erwerbseinkommen mit Kinderbetreuungspflichten zu vereinbaren. Der Betreuungsunterhalt soll dafür sorgen, dass die finanziellen Folgen, die sich aus der persönlichen Kinderbetreuung durch einen Elternteil ergeben, unabhängig vom Zivilstand der Eltern gemeinsam getragen werden!
    109 von 200 Unterschriften
  • Schulprojekt Gemeinschaftsschule Metamorphose
    Unser Schulprojekt richtet sich nach folgenden Grundsätzen: 1. Lerne, Wissen zu erwerben. 2. Lerne, zusammen zu leben. 3. Lerne, zu handeln. 4. Lerne, zu sein. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass sich SchülerInnen selbständig Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einer vertrauensvollen Lernumgebung aneignen können. Dies wird durch Lernbüros und Projekte sichergestellt. Sie lernen im eigenen Tempo, zeigen Initiative, um das Vorgenommene zu erarbeiten, trauen sich um Hilfe zu bitten sowie nachzufragen und entdecken ihre eigenen Stärken. Wir orientieren uns an den zukünftigen Berufen, in welchen Probleme durch kreatives Denken und flexibles Agieren gelöst werden müssen. Zusammenarbeit und Kompromissbereitschaft werden auch in Zukunft immer wichtiger und wir wollen die SchülerInnen dazu ermutigen, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Wir setzen uns stark für ein Miteinander ein, aus diesem Grund hat unser Schulprojekt einen sozialen Schwerpunkt (Fächer Verantwortung und Herausforderung). Wir wollen weg von der Selektion nach der 4. Volksschulklasse, aus diesem Grund sind wir eine Gemeinschaftsschule, an der jedes Kind willkommen ist. Das Team der Gemeinschaftsschule Metamorphose setzt sich seit mehr als 2 Jahren mit dem Bildungssystem auseinander. Die Lerninhalte entsprechen den Lehrplänen der NMS und AHS sowie SchUG und SchOG. Eine zentrale Aufgabe sehen wir in der Zusammenarbeit von MentorInnen, SchülerInnen und Eltern. Uns sind Kooperationen mit lokalen und regionalen Betrieben sehr wichtig. Ein Schwerpunkt unserer Schule ist die Umsetzung der Ziele der Agenda 2030. Wir hören von allen Seiten, dass unser Projekt toll und unterstützenswert ist, aber bis zum heutigen Tag hat kein/e EntscheidungsträgerIn den Mut gefasst, weitere Schritte zu setzen, damit dieses Projekt auch in die Tat umgesetzt werden kann. Wir brauchen deshalb dringend die Unterstützung der Bevölkerung, damit sich in der Bildungslandschaft endlich etwas verändert und Neuerungen zugelassen werden! Wir brauchen Ihre Unterstützung, damit die EntscheidungsträgerInnen sehen, dass es einen Bedarf an einer Schulform gibt, die keine Konkurrenz zu Neuen Mittelschulen oder Allgemeinbildende höhere Schulen ist, sondern als zusätzliches Angebot gesehen werden soll! Wir brauchen Ihre Unterstützung, damit unsere Kinder endlich ihre Potentiale entfalten können! Wir brauchen Ihre Unterstützung, damit die Kinder wieder in den Fokus rücken! Wenn Sie weitere Informationen zu unserem Schulprojekt benötigen, dann schauen Sie auf unserer Homepage vorbei: https://www.gmsmorph.at/ oder besuchen Sie uns auf Facebook: https://www.facebook.com/gmsmorph/ Jede einzelne Unterstützung zählt, genauso wie jedes Kind faire Chancen für die beste Bildung verdient! ZEIGEN SIE MUT UND UNTERSTÜTZEN SIE UNSER VORHABEN!
    390 von 400 Unterschriften
  • Keine Trennung und Umsiedelung im Haus des Sports Salzburg
    Der Mehraufwand,welcher dadurch, für Verbände und Funktionäre entsteht ist enorm. Die gute Erreichbarkeit, von Sportreferat und LSO, die Parkmöglichkeiten und kurzen Wege, haben allen viel Zeit erspart. Eine funktionierende Struktur zu zerschlagen, ohne ein besseres Konzept zu liefern und ohne wirklich das Gespräch mit den Betroffenen zu führen, ist nicht im Sinne einer guten Zusammenarbeit.
    179 von 200 Unterschriften
  • Tiroler Pflege, steht auf!
    NEIN zur Gehaltskürzung für Pflegekräfte: „Gehaltsschema neu“ sofort reparieren! Nachdem die Tiroler Pflegekräfte seit 2017 vertröstet werden und lange auf eine Gehaltsanpassung warten mussten, hält das jetzige Angebot (Start 01.01.2020) für viele Pflegekräfte eine böse Überraschung bereit. Vor allem Pflegeassistenten und Heimhilfen verdienen bei einem Wechsel in das beschlossene „Gehaltsschema neu“ weniger als bisher. Jeden Tag verrichten unsere Pflegekräfte verantwortungsvolle, belastende und körperlich schwere Arbeit, damit den Tirolerinnen und Tirolern ein würdevolles Altern, eine schnelle Heilung oder auch eine gute Rehabilitation möglich ist. So dürfen die Verantwortlichen mit Menschen nicht umgehen, die Tag für Tag diesen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten! Pflege betrifft nahezu jede Familie in Tirol. Fordern wir mit dieser Petition den Landeshauptmann gemeinsam auf, sofort zu handeln! Mehr Informationen unter: www.facebook.com/tirolerpflegestehtauf
    7.247 von 8.000 Unterschriften
  • Wiener SchulSozialarbeit zurück in die Bildungsdirektion !
    Mit der Abschaffung der Wiener SchulSozialarbeit im Sommer 2019 wurden sowohl Kindern und Lehrkräften als auch deren Erziehungsberechtigten und außerschulischen Institutionen wertvolle Ressourcen ersatzlos genommen. Weder das seit April dieses Jahres installierte Schulkooperationsteam der MA11, die bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft installierte Lehrer-Hotline noch die Sozialarbeiter*innen des Bundes können diesen Verlust kompensieren. Sozialarbeit versteht sich als Profession des Miteinanders, weshalb sie die vorher genannten Ressourcen dankend und wertschätzend annimmt. Jedoch entgegen der Forderung nach mehr Support im Bildungsbereich wurden die Wiener SchulSozialarbeiter*innen nach 10jähriger Tätigkeit im Rahmen einer kurzfristig einberufenen Dienstbesprechung mit der sofortigen Beendigung ihrer Tätigkeit konfrontiert, was -unabhängig von der persönlichen Betroffenheit - weitreichende Folgen für die betroffenen Kinder und deren soziale Umfelder und die Schulen als solche nach sich zieht. Der internationale Tag der Kinderrechte jährte sich am 20. November 2019 zum 30. Mal. "Kinderrechte sind ein Auftrag für uns alle: Wien ist seit langem Stadt der Kinderrechte und setzt die UN-Konvention in unterschiedlichsten Bereichen um. Daran sind viele Abteilungen der Stadt aktiv beteiligt." (Jürgen Czernohorsky) Mit Mittwoch, den 26. Juni 2019 bzw. mit Beginn des Schuljahres 2019/20 wurden auf Grund Ihrer Entscheidung Wiens Pflichtschulkindern u.a. um ihr - Recht gehört zu werden sowie um die Rechte auf - Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung - Fürsorge und Schutz vor allen Arten von Gewalt - Information und freie Meinungsäußerung - Schutz von Minderheiten beraubt indem man ihnen die Möglichkeit genommen hat, sich rasch und niederschwellig an eine/n Wiener SchulSozialarbeiter*in zu wenden, wie es in den vorherigen 10 Jahren mit Erfolg möglich gewesen ist! Schulsozialarbeit muss selbstverständlich vorerst in sogenannten Brennpunktschulen forciert werden, da in einer Schule weder Lehrkörper noch Schüler*innen gefährdet sein dürfen. Grundsätzlich aber haben alle Schüler*innen in Wien das Recht auf die Inanspruchnahme von SchulSozialarbeit, da sich das Angebot der Wiener SchulSozialarbeit nachweislich auch im späteren Leben auswirkt und somit Folgekosten und Probleme in unserer Gesellschaft verringert. "Schulsozialarbeit ist ein dauerhaft an einer Schule integriertes niederschwelliges Unterstützungsangebot, das Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrem Entwicklungsprozess bei einer gelingenden Lebensbewältigung professionell begleitet. Dafür kooperiert sie mit Lehrkräften, Erziehungsberechtigten sowie weiteren sozialen und bildungsbezogenen Einrichtungen und fungiert als Schnittstelle zu den außerschulischen Lebenswelten. Durch kontinuierliche Beziehungsangebote an die Zielgruppen können Problemstellungen bereits im Vorfeld erkannt und Unterstützung in einem möglichst frühen Stadium gewährleistet werden. Handlungsleitend dafür sind insbesondere Beziehungsorientierung, niederschwellige Erreichbarkeit, Freiwilligkeit, Ressourcen- und Systemorientierung. Die Förderung der Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen, gerade zur Stärkung der individuellen Bewältigungsstrategien und der persönlichen Bildungsperspektiven, steht neben dem Abbau von Benachteiligungen im Vordergrund. Basierend auf den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention zielt Schulsozialarbeit darauf ab, die Lebens-, Bildungs- und Entwicklungsbedingungen und -chancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Mit den Methoden der Sozialen Arbeit – dazu zählen Beratung bzw. Einzelfallhilfe, Präventionsarbeit, (Krisen)Intervention, soziale Gruppenarbeit, Gemeinwesen- und sozialraumorientierte Arbeit inkl. Vernetzung, nach gender- und diversitätssensiblen Ansätzen – setzt sie Angebote im primär-, sekundär- und tertiärpräventiven Bereich." (https://ogsa.at/wp-content/uploads/2018/11/2018_10_24_Definition_Schulsozialarbeit-OGSA.pdf)
    1.509 von 2.000 Unterschriften
  • Rettet das Donaufeld - Wir wollen einen Park!
    Liebe WienerInnen, fändet ihr es auch so wie ich schade, dass das Donaufeld zugebaut werden soll und nur ein kleiner Grünstreifen übrigbleibt? Dann unterstützt mich bitte bei meiner Petition SOS - Rettet das Donaufeld! Wir wollen einen Park! Ich habe in mir lange genug die Gedanken reifen lassen, was man aus dem Donaufeld alles machen könnte. Einen schönen Park für Jung und Alt mit viel Erholungsraum für uns ALLE Wienerinnen und Wiener! Mit vereinten Kräften werden wir es schaffen das Donaufeld in einen Wohlfühlort für Jung und Alt zu machen!
    1.657 von 2.000 Unterschriften
    Gestartet von Zdenek Pavelka
  • Für objektive Bewertungskriterien der Fahrtauglichkeit
    Das Lenken von Fahrzeugen in einem durch psychotrope Substanzen beeinträchtigten Zustand gefährdet die Verkehrssicherheit massiv, egal ob durch Alkohol, „Suchtgift“ oder Kombinationen beider. Für eine unterschiedliche Behandlung einer Beeinträchtigung durch Suchtgift und einer Beeinträchtigung durch Alkohol besteht kein Anlass. Gerade vor diesem Hintergrund sollte klar zwischen dem strafrechtlichen Verfolgungsinteresse und erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit getrennt werden. In der Praxis sind beim behördlichen Umgang mit Personen, die im Verdacht stehen, ein Fahrzeug in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand in Betrieb genommen oder gelenkt zu haben, leider gravierende rechtsstaatliche Defizite festzustellen. Wie der ÖAMTC in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden sollte (32. StVO-Novelle), festhält, besteht bereits jetzt die Berechtigung zur Abnahme des Führerscheines bei bloßem Verdacht auf eine durch Suchtgift hervorgerufene Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit. Durch das Fehlen von Grenzwerten bei Cannabiskonsum (im Gegensatz zu Alkoholkonsum) und das Verhängen unverhältnismäßig hoher Strafen, scheint Drogenpolitik auf Kosten von akut nicht beeinträchtigten Verkehrsteilnehmern statt zu finden. In einer Stellungnahme der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) zum Entwurf der 32. StVO heißt es: „Es ist zu befürchten, dass Lenkerinnen und Lenker bzw. Patientinnen und Patienten hier z.B. im Rahmen eines Planquadrats ungerechtfertigt kriminalisiert und unter Generalverdacht gestellt werden.“ Während der Verdacht einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Alkohol durch die Exekutive problemlos mit Atemalkoholtests geklärt werden kann, ist das Prozedere bei der Abklärung des Verdachts des Suchtgifteinflusses aufwändig und fehleranfällig. Weitere Infos in der Resolution des Panels „Verkehrssicherheit und Rechtslage“ (Cultiva 2018) Wien, 19. Oktober 2018: http://hanfkongress.at/images/PDF/resolution_cultiva2018_final.pdf Artikel zum Thema auf derstandard.at vom 21. Oktober 2019: https://www.derstandard.at/story/2000110154745/besucher-der-hanfmesse-kritisieren-schikane-durch-die-polizei #cultivateyourrights
    558 von 600 Unterschriften
  • Zukunftssicherung der Begleitung von Menschen mit Behinderung in Niederösterreich
    Die gesetzlichen Grundlagen die die Begleitung von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in Niederösterreich regeln entsprechen auf Grund ihres Alters in keiner Weise der UN-Behindertenrechftskonvention und Niederösterreich benötigt dringend ein modernes der heutigen Zeit entsprechendes Teilhabegesetz. Eltern und Angehörige von Menschen mit intellektuellen und mehrfachen Behinderungen wünschen sich mehr Aufmerksamkeit von den Verantwortungsträgern im Land. Wir wünschen uns Gesetze und Richtlinien, die eine maßgeschneiderte und individuelle Begleitung von Menschen mit intellektuellen Behinderungen möglich macht.
    879 von 1.000 Unterschriften
  • #upskirting in Österreich verbieten
    Ich selbst bin dem Upskirting schon zum Opfer gefallen. Mit 18 Jahren auf einer Veranstaltung habe ich bemerkt, dass immer wieder derselbe Mann ganz knapp hinter mir steht und sich immer wieder bückt. Zuerst dachte ich, dass er sich nur die Schuhe binden würde. Als ich mich umdrehte, sah ich gerade noch, dass er meinen Rock ein wenig anhob, um ein besseres Foto machen zu können. Ich habe mich im Bekanntenkreis umgehört und erfahren, dass dies nicht nur mir passiert ist, sondern ALLEN weiblichen Personen, die an diesem Tag anwesend waren. Es ist nichts weiter als ein legaler Übergriff sexualisierter Gewalt an Frauen in der Öffentlichkeit. Diese Übergriffe hinterlassen spuren.. In Ländern wie Finnland, Schottland, Neuseeland oder Indien werden Übergriffe dieser Form längst bestraft. In Großbritannien hat 2019 eine Kampagne wie diese dazu geführt, dass Upskirting mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Deshalb fordern wir, dass auch in Österreich Upskirting zur sexuellen Belästigung zählt und bestraft wird. Bitte gebt uns Eure Unterschrift, wenn Ihr für eine Gesellschaft aufstehen wollt, die frei von jeglichen Übergriffen und Diskriminierung durch Gesetzeslücken ist! https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/218 (Stand:29.07.2019) https://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/-upskirting--verbot-in-england-wurde-dank-gina-martin-zum-gesetz-8665206.html (Stand: 29.07.2019) https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/frau-tv/video-upskirting--wenn-frauen-heimlich-unterm-rock-fotografiert-werden-100.html (Stand: 29.07.2019) https://www.derstandard.at/story/2000104872696/unter-den-rock-filmen-frauen-wollen-upskirting-verbieten-lassen (Stand:29.07.2019) https://www.sueddeutsche.de/panorama/grossbritannien-upskirting-verbot-gesetz-1.4291449 (Stand: 29.07.2019) https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Buergermeister-verurteilt-Er-fotografierte-Frauen-unter-den-Rock-id29167787.html (Stand:29.07.2019)
    283 von 300 Unterschriften
  • AmberMed - medizinische Versorgung ohne Versicherung muss weiterhin möglich sein!
    AmberMed leistet über 15 Jahren kostenlose ambulant - medizinische Versorgung mit Medikamentenhilfe um Lücken im Versicherungssystem zu schließen. Dies gelingt uns durch die ehrenamtliche Mitarbeit von über 80 Ärzt*innen, Assistent*innen und Dolmetscher*innen! Trotz steigender Patient*innenzahlen müssen wir den laufenden Betrieb mittlerweile aus Spendengeldern finanzieren, weil unsere Ausgaben steigen, aber die Förderungen, im Idealfall seit Jahren gleich geblieben sind, bzw. auf ein Minimum reduziert worden sind. Ein unversicherter Patient kostet ca. 90€ pro Jahr - die Stadt Wien zahlt derzeit umgerechnet 40,00 Euro pro Patient/Jahr! www.amber-med.at https://www.derstandard.at/story/2000101983104/klinik-fuer-nichtversicherte-platzt-aus-allen-naehten https://www.facebook.com/AmberMed-328561778972/
    1.288 von 2.000 Unterschriften