• Einstellung sämtlicher Strafverfahren bei Verstößen gegen das COVID-19 Maßnahmengesetz
    Die Strafen: Verstöße gegen Ausgangsbeschränkungen waren meist Grundlage von Strafen und gesetzten Maßnahmen. Gestraft wurde am häufigsten wegen angeblich unzureichendem Abstand haushaltsfremder Personen im öffentlichen Raum - wobei hier oft die Deutung der "Haushaltsfremdheit" vielfältig und oft nicht gesetzeskonform ausfiel. Außerdem wegen fehlender Schutzmasken, Betreten des öffentlichen Raumes für einen Besuch bei Freunden, oder anderen Betretungsverboten, manchmal auch wegen Zusammenkünften überhaupt. Übrigens: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit anderen Menschen, die nicht im selben Haushalt leben, war prinzipiell nie verboten. Diese Gesetze und Verordnungen in Kombination mit der öffentlichen Regierungskommunikation (siehe "Aufenthalt im öffentlichen Raum") ließen zu viel Auslegungs- und deshalb Ermessenspielraum von seiten der Behörden zu. Selbst für Polizeibeamt_innen war nicht immer klar, was genau zu tun war, und es wurde tendenziell überreagiert. Es gibt Rechtsschutz: Gegen manche dieser "Strafen" kann Einspruch erhoben und in der Folge ggf. eine Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht gemacht werden. ABER: Allein das Wissen, dass und wie rechtlich dabei vorzugehen sei, ist vielen Menschen schwer zugänglich. Darüber hinaus müssen auch erhebliche finanzielle und zeitliche Ressourcen von den Betroffenen aufbebracht werden, um ein danach eingeleitetes ordentliches Verwaltungsstrafverfahren zu bestreiten. Dem Großteil der Menschen, die aus diversen Gründen in präkeren Verhältnissen leben, ist das nicht zumutbar! Unverhältnismäßigkeit: Nicht zuletzt überwiegen in den meisten Fällen ohnehin Milderungsgründe. So liegt oft Unbescholtenheit vor, die Einkommensverhältnisse sind äußerst gering, oder es mangelte an einer notwendigen Übersetzungsleistung ins Deutsche zum Zeitpunkt der polizeilichen Maßnahme (was im Übrigen eine Bringschuld der Organe der Behörden darstellt). Viele Personen hatten aufgrund ihrer Lebensumstände keine Möglichkeit zu jeder Zeit sämtliche Vorschriften einzuhalten, weil sie z.B gezwungen sind, auf der Straße zu leben. Zwar ist das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit äußerst schwerwiegend, aber die Taten, die diese angeblich beeinträchtigt haben sollen, sind und waren meist geringfügige. Sie hatten keinerlei Auswirkungen auf die Gesundheit anderer. Beraten statt Strafen: Gemäß § 33 VStG gilt für die Polizei der Grundsatz "Beraten statt Strafen". Dieser sollte - gerade in diesen Fällen - verstärkt eingefordert werden: Sind die Bedeutung des geschützten Rechtsgutes, die Intensität der Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden gering, so hat die Behörde bei einer Verwaltungsübertretung den Beschuldigten zu beraten und schriftlich zur Herstellung des vorschriftsmäßigen Zustandes aufzufordern. Ziel ist die möglichst wirksame Beendigung des strafbaren Handelns durch das gelindest mögliche Mittel. Folgt der Beschuldigte dieser Aufforderung, so darf keine weitere Verfolgungshandlung gesetzt werden. Aus generalpräventiven Gründen erscheint hier oftmals eine Bestrafung nicht notwendig, weil sehr viele Menschen – wenn sie auf die Strafbarkeit ihres Verhaltens aufmerksam gemacht werden – ohnehin das Unrecht ihrer Tat erkennen und sofort einlenken. Damit steht ihnen ein subjektiv-öffentliches Recht auf den Vorzug des Beratens zu. Die Situation verdeutlicht: Konsequenzen aus den Strafen sind ggf. unverhältnismäßig. Sowohl die Zahlung einer Strafe in horrenden Summen als auch das Vorgehen dagegen ziehen beträchtliche und unzumutbare Folgen nach sich, in die auch der Aufwand der Gerichte für Aufarbeitung und Vefahrensabwicklung zu subsubmieren ist. Auch diese können durch die sofortige Aufhebung sämtlicher Strafen entlastet werden! Menschen in prekären Lebenskontexten dürfen nicht durch Strafen in eine noch unsichere Lage gebracht werden! Sanktionen werden z.T. selektiv gesetzt, anhand derer die Ungleichheit von Systemen sichtbar wird und sich verstärkt. Es kann nicht sein, dass Befugnisse von Polizei ausgeweitet und grundrechtseinschränkende Geseztes- und Ordnungsstrukturen geschaffen werden, ohne dass als Ausgleich zivilgesellschaftliche und regulative Strukturen gestärkt werden. Wichtig wäre es zudem ein ausgegliedertes Monitoring Bord odere ähnliche unabhängige Instanzen zu installieren, wo Polizeiarbeit kontrolliert werden kann. Ergänzt durch unabhängige Rechtskörperschaften und anwaltschaftliche Unterstützungsstrukturen. Solche und viele andere Begleitmaßnahmen fehlen in der gegenwärtigen Krise! Eine Reihe von Fallbeispielen findet sich unter: https://coview.info/category/watchgroup/ Meldungen von Misständen im Zuge von #covid_19 können via https://coview.info/watchgroup/ gemeldet werden
    198 von 200 Unterschriften
  • GANZTÄGIGE UND GANZJÄHRIGE KINDERBETREUUNG
    Eltern haben meistens keine Wahl zu entscheiden, ob ein Elternteil zu Hause bei den Kindern bleibt oder arbeiten geht. Meistens müssen beide Elternteile arbeiten gehen. Zumindest halbtags. In vielen Gemeinden besteht eine Kinderbetreuung meistens bis 15 Uhr - wenn überhaupt. Was passiert aber in den Ferien? (Herbstferien, Weihnachtsferien, Semesterferien, Ostern, Schulautonome Tage, Brückentage, ...) Viele Eltern stehen hier vor einem großen Problem, vor allem wenn Oma und Opa nicht mehr fit genug sind, selbst noch berufstätig sind oder zu weit weg wohnen. Viele Gemeinden und Schulen spielen "den Ball" hin und her und drücken sich vor der Verantwortung. Die Gemeinden sind aber in der Pflicht! Viele Gemeinden sagen, dass das Angebot ausreichend sei. Das ist realitätsfremd und fern von der Bevölkerung. In unserer Gemeinde gibt es in den Ferien kein tägliches und ganztägiges (Betreuungs-) Angebot für Volksschulkinder oder Kinder in der Mittelschule. Allein der Kindergarten bietet ein Angebot an, das aber primär an Kindergartenkinder gerichtet ist und nur einen Teil der Sommerferien abdeckt. Im Kindergarten ist die Nachfrage groß. Also warum sieht die Gemeinde das bei Volkschulkindern nicht mehr? Auch wir stehen vor diesem Problem. Wohin mit unseren schulpflichtigen Kindern in den Ferien? Muss mein Mann oder ich den Job kündigen, damit die Kinder nicht alleine zuhause sind und ich somit meine Aufsichtspflicht verletze? Mit dieser Petition wollen wir erreichen, dass die Gemeinde ihre Verpflichtung ernst nimmt und nicht mehr wegschauen kann und endlich handeln muss. Helfen Sie uns, damit wir gemeinsam eine ganztägige und ganzjährige Kinderbetreuung, auch in den Ferien für uns und unsere Kinder bekommen. Auch wenn Sie (noch) nicht betroffen sind, helfen Sie durch Ihre Unterschrift dieser Petition!
    87 von 100 Unterschriften
  • Gemeinsam umverteilen – Gutscheine weiterschenken
    Sinnvolle Umverteilung ist ein Gewinn für alle.
    19 von 100 Unterschriften
  • Formel-E statt Formel-1 Rennen in Spielberg
    Setzen wir mit dieser Alternative, der Umwelt und uns Menschen zuliebe, ein mutiges und kräftiges Zeichen, das signalisiert, wir müssen nicht zwangsläufig zur Vor-Corona-"Normalität"(?) zurückkehren.
    36 von 100 Unterschriften
  • Petition zur Erhöhung des Arbeitslosengeldes von 55% auf 70%
    Mit Stand 04.05.2020 wissen wir das die Arbeitslosigkeit mit 571.477 Personen und einer Gesamtquote von 12,8% einen Rekordwert erreicht hat. Noch nie waren so viele Menschen arbeitslos. Das ist ein Warnsignal an die Regierung bzw. deren zuständige Arbeitsministerin Mag. (FH) Christine Aschbacher und deshalb ist es jetzt endlich Zeit für soziale Gerechtigkeit zu sorgen und auch diese einzufordern. Mit dieser öffentlichen Petition die ich an alle Österreicherinnen und Österreicher richte möchte ich den Druck auf das Arbeitsministerium erhöhen sich für eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes einzusetzen, weil es sich die Menschen zu Recht verdient haben und keiner etwas dafür kann in einer Krise arbeitslos zu sein. Ich bitte deshalb alle um Zustimmung dieser bundesweiten Petition für mehr soziale Gerechtigkeit. Herzlichen Dank Mit freundlichen Grüßen Markus Neuner Mitglied der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp)
    401 von 500 Unterschriften
  • NEIN zu einer Wasserstofferzeugungsanlage am Naturdenkmal "Völser Gießen"!
    Die Firma M-Preis möchte in unmittelbarer Nähe zum Naturdenkmal "Völser Gießen" eine Wasserstofferzeugungsanlage mit Wasserstoffspeicher und kombinierte Wasserstoff- und Dieseltankstelle errichten. Um eine Verbindung zwischen Erzeugungsanlage und Wasserstoffspeicher herstellen zu können, ist eine Geh- und Leitungsbrücke für den erzeugten Wasserstoff sowie sonstige Leitungen geplant, in den Plänen als leitungsführende Untergrabungen des Naturdenkmals "Völser Gießen" dargestellt. Durch den Betrieb der Anlage verursachte technischen Immissionen (Lärmentwicklung durch Kompressor und Kühlanlage rund um die Uhr) sowie Gas aus dem Stickstofflager und ätzende Laugen z. B. Kalilauge, schlimmstenfalls im Falle eines Gebrechens bis hin zu einer möglichen Explosion wurden als unbegründet abgewiesen (… von der Abt. ESA als „problematisch“ eingestuft). Neben den bereits beschriebenen Bauteilen für die Wasserstoffanlage soll auch eine LKW-Waschstraße errichtet werden. Außerdem kommt es durch den Bau der Wasserstofferzeugungsanlage in unmittelbarer Nähe zum Naturdenkmal „Völser Gießen“ zu landschaftsmarkierenden Auswirkungen im Landschaftsbild aufgrund dieser beinahe 10 Meter hohen Gebäude. Diese Baumaßnahmen sind eines Naturdenkmals nicht würdig! Weiteres auf Facebook unter "An Brand" Quellen und Literaturangaben: Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan der Marktgemeinde Völs Beschwerdeschrift zur Bauverhandlung Bescheid über die „erteilte Baubewilligung“ der Marktgemeinde Völs https://www.meinbezirk.at/westliches-mittelgebirge/c-wirtschaft/wasserstoff-initiative-bei-mpreis-in-voels_a3697527 TT-Artikel vom 16.10.19, 4.12.19, 9.3.20, 12.3.20 https://tirol.orf.at/stories/3038831/ https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/landesentwicklung/raumordnung/ueberoertl_ro/freiraum_TUP_Kundmachung/Umweltbericht_zur_SUP_Kematen_Voels_Sept.pdf https://www.mpreis.at/ Foto: mpreis.at/Pressemitteilungen/2020/03-13
    296 von 300 Unterschriften
  • Kostenloser Zugang zu Verhütungsmitteln und Schwangerschaftsabbrüchen!
    Der Zugang zu Verhütungsmitteln ist für viele Frauen* und Mädchen* generell schwer und vor allem viel zu teuer. Erst recht jetzt während der Corona-Krise, wo viele Frauen* und Mädchen* mit existenziellen und finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben und womöglich von häuslicher Gewalt betroffen sind. Diese umfasst viele Formen, etwa auch sexuelle Gewalt und Vergewaltigung. Die Gefahr, derzeit vermehrt sexuellen Übergriffen ausgesetzt zu sein, ist nun noch viel größer als sonst. Damit wird auch das Risiko für ungewollte Schwangerschaften erhöht. Schwangerschaftsabbrüche stellen somit für viele Frauen* den letzten Ausweg aus ungewollten Abhängigkeiten dar. In der jetzigen Krise sind sie aber für viele unerschwinglich, vor allem weil Österreich das einzige Land in Westeuropa ist, in dem Frauen* für einen Abbruch selbst bezahlen müssen. Insbesondere in ländlichen Regionen stellt der lange Weg zu Ärzt*innen oder in eine Klinik, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt, eine große und teilweise unüberwindbare Herausforderung dar. Somit ist die Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch in allen öffentlichen Spitälern und allen Bundesländern durchführen zu können von hoher Wichtigkeit, sowie der kostenfreie Zugang zu Verhütungsmitteln ein Schritt weiter Richtung sozialer Gerechtigkeit. Nach Ansicht der Vereinten Nationen könnten die Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie zu sieben Millionen nicht geplanten Schwangerschaften führen – vor allem, weil aufgrund von krisenbedingt unterbrochenen Lieferketten rund 47 Mio. Frauen in ärmeren Ländern keinen Zugang zu modernen Verhütungsmitteln mehr haben könnten. Außerdem erwartet die UNO eine starke Zunahme von Gewalt gegen Frauen und Zwangsverheiratung von Mädchen. Siehe auch: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/chronik/welt/2058861-Coronakrise-mit-katastrophalen-Auswirkungen-auf-Frauen.html Deshalb zögere nicht und unterzeichne jetzt unseren dringenden Appell! Diese Petition wird u.a. unterstützt von der Allianz GewaltFREI leben, dem Österreichischen Frauenring, DDr. Christian Fiala / Gynmed Ambulatorium, Miteinander Lernen-Birlikte Ögrenelim, Verein CHANGES for women und Asyl in Not. Coverfoto (C) Andrea Peller
    0 von 100 Unterschriften
  • Kein Entfall des Musikunterrichts an österreichischen Schulen
    Es ist uns bewusst, dass durch COVID-19 bedingte Hygienemaßnahmen wichtig und richtig sind. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet der Musikunterricht komplett geopfert und die Stunden zum Nachholen anderer Stunden verwendet werden sollen! Das entspricht einer absoluten Abwertung des Faches und Herabwürdigung der Musiklehrerinnen und -lehrer, die in diesen Stunden zur Betreuung herangezogen werden sollen. Es wird damit suggeriert, ME wäre ein unwichtiges Fach und das im viel gerühmten Kulturland Österreich, das auf eine lange musikalische Tradition zurückblickt und bis heute weltweit eine wichtige Rolle in der Musikkultur spielt. Musikerziehung ist mehr als Singen und Tanzen! Bodypercussion, Gehörbildung, kreatives Miteinander, aktives Musizieren zum Verständnis von Musiktheorie oder einfach weil es Freude macht (!) sind Möglichkeiten, die man eigenverantwortlich ohne weiteres mit den Hygienebestimmungen vereinbaren kann. Vor allem, jetzt mit halbierten Schülerzahlen in den Klassen! Zudem haben die Schülerinnen und Schüler auch ein Recht auf dieses Fach! Gerade in diesen Zeiten bietet es einen Ausgleich und Freude im Hinblick auf die enormen Belastungen der Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf Homeschooling and distance learning bzw. auf die mangelnde Gemütsbildung durch soziale Isolation und einseitige Lernformen! Seit diese Entscheidung letzten Freitag bekannt wurde, gibt es nicht nur Unverständnis in Bezug auf die Vorgehensweise des Ministeriums, sondern auch zahlreiche Protestaufrufe und -briefe u.a. von den Fachinspektor*innen, den Leiter*innen der ARGE-Musik/Instrumentalmusik, von AGMÖ und dem Österreichischen Musikrat, aber auch von sehr vielen Musiker*innen und Kunstschaffenden. Mag. Ursula Baumgartl Lehrerin am Bernoulligymnasium Wien Freischaffende Sängerin und Musikerin MMag. Lisa Pupitz Lehrerin am Bernoulligymnasium Wien Klavierpädagogin und Sängerin OStR Mag Maria Kubena Lehrerin am Bernoulligymnasium Wien Klavierlehrerin Stefanie Bräuml, BA MA Lehrerin am Bernoulligymnasium Wien Musikpädagogin, Musikerin, Musikwissenschaftlerin
    11.461 von 15.000 Unterschriften
  • Rettung-der-Künste//Rescue the Arts
    Dieses Petition ist initiiert von Wiener Perspektive, der IG Freie Theater und der Wiener Freien Performance Szene und erweitert die von IETM zu allgemeiner Nutzung verfassten Petition, die von Circostrada, European Theatre Convention (ETC), IN SITU, European Dancehouse Network (EDN) and European Festivals Association (EFA), mitunterzeichnet wurde. Kultur- und Kreativbranche, insbesondere die darstellenden Künste, sind diejenigen, die als erste die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zu spüren bekommen haben. Zudem werden sie wohl auch die letzten sein, die zu ihren normalen Arbeitsbedingungen zurückkehren können, wenn die Regierungen die Maßnahmen lockern. So hat diese Krise, die erst einige Wochen andauert, bereits Zehntausende Künstler*innen und Kleinunternehmer*innen in Österreich und Millionen weltweit in eine existenzgefährdende Lage gebracht. Die Corona-Krise hat negative Auswirkungen auf das ohnehin schon extrem zerbrechliche Ökosystem der darstellenden Künste, das sich durch eine hohe Zahl von Freiberuflichen und Selbstständigen, Teilzeitverträgen sowie flexible Arbeitsplätze auszeichnet und dem damit verbundenen begrenzten Zugang zu Sozialleistungen. Zudem traf die Krise viele Organisationen, Festivals und Kulturschaffende zu einem Zeitpunkt, an dem normalerweise ein großer Teil des Jahreseinkommens erwirtschaftet würde. Die internationale Gemeinschaft der Künstler*innen und Beschäftigten im Kunst- und Kulturbereich hat bereits eine enorme Solidarität untereinander gezeigt sowie ein großes Maß an Kreativität im Umgang mit der Krise. Dennoch liegt es an den nationalen Regierungen, den Kunst- und Kultursektor zu retten und damit ein lebendiges soziales Gut, das einen ungeheuren Eigenwert hat und einen wichtigen Beitrag zur zum gesellschaftlichen Zusammenleben und Wirtschaft leistet. Angesichts der Dringlichkeit der aktuellen Situation sowie einer langfristigen Tragfähigkeit des Kunst- und Kultursektors fordern wir die nationalen Regierungen deshalb auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen
    142 von 200 Unterschriften
  • Bundesweit einheitlicher Fahrplan für Kindergärten zu Corona-Zeiten!
    - "Kinder sind die systemrelevanteste Gruppe überhaupt" (Johanna Schoener in Die Zeit 18/2020) - das gilt auch für Kindergartenkinder. - Kinder brauchen Gleichaltrige und Spielmöglichkeiten für gesunde Entwicklung. - Kindergärten sind Bildungseinrichtungen und keine Aufbewahrungsstätten. Es ist nicht einzusehen, warum aus rein strukturellen Gründen (Zuständigkeit Länder) Kindergärten bundespolitisch ignoriert werden und die Ländern (Ausnahme Wien derzeit) keine Vorschläge machen. - Eltern, vor allem jene im Home Office, werden ignoriert und mit der Mehrfachbelastung alleine gelassen. - Kindergärten müssen in unklaren Rahmenbedingungen agieren und werden derzeit zu weiten Teilen unzureichend informiert.
    6.745 von 7.000 Unterschriften
  • Öffnen Sie die Kindergärten vollständig!
    - weil Kinder Kinder brauchen - weil Kinder ein Umfeld brauchen, wo sie sich entfalten können - weil Kleinkinder ein Recht auf Bildung haben - weil auch Eltern und PädagogInnen Planungssicherheit brauchen
    320 von 400 Unterschriften
  • Erhöhung des Strafrahmens für Tierquälerei
    Wir hoffen, dass eine Erhöhung in einem "realistischen Rahmen" in absehbarer Zeit umsetzbar ist, um Taten schon im Vorfeld aufgrund einer abschreckenden Wirkung zu verhindern und vor allem mehr Sensibilität in der Bevölkerung und auch den zuständigen Behörden zu schaffen. Tierquälerei darf kein Kavaliersdelikt sein! Besonders in Hinsicht darauf, dass es selten ein Einzelfall bleibt und willkürliche Gewalt gegen Schwächere sich oft nicht nur gegen Tiere richtet, so etwas darf nicht toleriert werden.
    4.023 von 5.000 Unterschriften
    Gestartet von Manuela Steif